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Die
Autobahnverbindung zwischen Kandel/Wörth und Neulauterburg schließt
eine Lücke im Fernstraßennetz und verbessert die regionalen
Verkehrsverhältnisse.
Dieses Straßenprojekt hat sehr hohe
wirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung auf europäischer
Ebene. Damit wird die internationale Fernstraßenverbindung westlich
des Rheins zwischen den Niederlanden und der Schweiz durchgängig
hergestellt.
Der geplante Neubau der Bundesautobahn Kandel/Wörth
- Neulauterburg ist im Landesentwicklungsprogramm III als großräumige
Verkehrsverbindung ausgewiesen. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
ist die A 65 im "Vordringlichen Bedarf" eingestuft.
Das Land Rheinland-Pfalz hat auf Grund seiner
geografischen Lage ausgesprochene Transit- und Verbindungsfunktionen im
europäischen Infrastrukturnetz zu erfüllen. Dadurch werden aber
auch bei entsprechender Anbindung die Standortbedingungen des Landes verbessert.
Die B 9 wird im betreffenden Streckenabschnitt
den heutigen Anforderungen bezüglich Verkehrssicherheit und Verkehrsabwicklung
nicht mehr gerecht. Im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen
kann nur durch die Anlage einer leistungsfähigen, vierstreifigen
Verkehrsverbindung eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
hergestellt werden.
Der vierstreifige Neubau der A 65 soll die
Lücke im Fernstraßennetz zwischen der bestehenden A 65 im Raum
Kandel-Wörth und dem deutsch-französischen Grenzübergang
bei Neulauterburg schließen. Dadurch wird das nachgeordnete Straßennetz
entlastet und eine Verbesserung der regionalen Verkehrsverhältnisse
erreicht.
Auf Antrag des Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) wurde Anfang des Jahres 2000
durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion-Süd (SGD Süd)
in Neustadt/Weinstraße ein Raumordnungsverfahren (ROV) eingeleitet.
Darin sollen die Auswirkungen einer Variante am Rande des Bienwaldes und
einer B9-Ausbauvariante untersucht werden.
Am 25. Mai 2000 fand in Wörth der mündliche
Erörterungstermin statt. Die Straßen- und Verkehrsverwaltung
wurde als Ergebnis der Erörterung am 14. Juni 2000 aufgefordert,
vertiefende Untersuchungen zu erbringen, die einen Abschluss des ROV ermöglichen.
Aufgrund des erforderlichen Zeitbedarfes
dieser Untersuchungen hat das MWVLW am 30. Juni 2000 die Aussetzung des
ROV beantragt. Die SGD Süd hat dem Antrag entsprochen und alle Verfahrensbeteiligte
über die Aussetzung informiert.
Nachdem die Straßenbaubehörde
die geforderten Untersuchungen erbracht hat, wurde die Wiederaufnahme
des aumordnungsverfahrens durch das MWVLW mit Schreiben vom 07.12. 2001
beim Ministerium des Innern und für Sport als Oberste Landesplanungsbehörde
beantragt.
Die Untersuchungen haben im Ergebnis zu einer
neuen Variantendiskussion über die Planungsfälle A.1, A.2 und
B.1, B.2, B.3 geführt. Diese Planungsfälle wurden aufgrund der
bisher in das Verfahren eingebrachten Anregungen und Bedenken qualitativ
aufgebessert und sind daher nicht mehr genau identisch mit den früheren
Planungsfällen. In den neu erstellten Verfahrensunterlagen werden
als "B 9-Ausbau-Linie" die Planungsfälle A.1 und A.2 und
als "Hagenbach-Linie" die Planungsfälle B.1, B.2 und B.3
behandelt.
Im Anschluss an die erneute Anhörung
kann der Erörterungstermin voraussichtlich im April 2002 stattfinden.
Das ROV schließt mit einem Raumordnungsentscheid noch in 2002 ab.
Im Anschluss soll ein förmliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt
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